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Lebensversicherungen

Eine Lebensversicherung dient in erster Linie der Absicherung im Sinne der Familien- und Hinterbliebenenvorsorge. Besonders wichtig erscheint eine Lebensversicherung bei jungen Familien zu sein, um Ihre Existenz zu sichern. Dies gilt vor allem auch bei hohen Schulden beispielsweise durch einen Immobilienerwerb.
Eine Lebensversicherung kann auch zur Altersvorsorge abgeschlossen werden, wenn sich um eine kapitalbildende Lebensversicherung handelt. Zu den versicherbaren Riskien zählen: Altervorsorge, Berufsunfähigkeit, Heirat, Pflegebedürtigkeit und Todesfall. Die Lebensversicherung kann auf die Person des Versicherungsnehmers oder eines anderen genommen werden (VVG §159). Die Versicherungswirtschaft hat etwa 30 verschiedene Versicherungsformenen entwickelt.
Die Lebensversicherungen lassen sich in folgende Kategorien einteilen, die jeweils eigene Unterformen entwickelt haben:

  • Berufsunfähigkeit
  • Kapitallebensversicherung
  • Rentenversicherung
  • Risikolebensversicherung

Die reine Risikolebensversicherung dient lediglich der Risikoabsicherung im Todesfall während die Kapitallebens-versicherung und die Rentenversicherung auch die Altervorsorge abdecken.

 

Die Kosten einer Lebensversicherunge sind von den verschiedenen Lebensversicherern abhängig. Als Besonderheit des Lebensversicherungsvertrags ist das Bezugsrecht zu sehen. Mit Abschluss der Versicherung wird die Person bestimmt, die beim eintreten des Versicherungs-falls die Leistung erhält.

Die Ausgestaltung des Vetrages hängt vom Tarif ab. Ein Versicherungsvergleich ist darum immer anzuraten. Im Tarif werden persönliche Angaben, Rechnungsgrundlagen und der Rechnungszins bestimmt. Rechnungsgrundlagen und Rechnungszins werden per Verordnung festgelegt. Die persönlichen Daten sind also der entscheidende Faktor beim Versicherungsvergleich.

Folgende Informationen sind meist zur Kostenberechnung nötig:
  • Alter
  • max. Versicherungssumme
  • Kombinierung mit Zusatzversicherungen
  • Gesundheitszustand (Raucher, chronische Krankheiten,..)
  • Mitversicherung eines Partners

 

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